Am Einzugstag Licht. Und nichts vergessen.
Ein Umzug berechtigt nach § 41b Abs. 5 EnWG zur Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist, sofern der Versorger nicht binnen zwei Wochen die Fortsetzung am neuen Wohnort anbietet. Wer das rechtzeitig regelt, hat im neuen Zuhause Strom, dokumentierte Zählerstände und vermeidet die teurere Grundversorgung.


Sechs Wochen. Ein Foto. Ein Termin.
Strom und Gas sind beim Umzug keine Nebensache. Wer früh genug entscheidet, spart sich die ersten Monate in der Grundversorgung und die je nach Tarif teurere Ersatzversorgung.
Das Wichtigste passiert am Umzugstag selbst: Zählerstände an alter und neuer Adresse ablesen, fotografieren und beiden Versorgern möglichst zeitnah melden. Notieren Sie die vollständige Zählernummer, nicht nur den Wert.
Wir sind kein Tarifvergleich und schließen keine Verträge ab. Wir erinnern Sie im Rahmen des Umzugs an die richtigen Schritte und dokumentieren auf Wunsch Zählerstände im Übergabeprotokoll.
Vorher. Am Umzugstag. Danach.
Konkrete Fristen statt vager Empfehlungen. Drucken oder abfotografieren, abhaken, fertig.
Vor dem Umzug
Sonderkündigungsrecht prüfen.
- Alten Vertrag prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht
- § 41b Abs. 5 EnWG: Umzug berechtigt zur Kündigung mit sechs Wochen Frist
- Der Versorger kann binnen zwei Wochen die Fortsetzung am neuen Wohnort anbieten
- Neuen Tarif vergleichen und rechtzeitig vor Einzug abschließen
Am Umzugstag
Zählerstände dokumentieren.
- Zählerstände an alter und neuer Adresse ablesen und fotografieren
- Zählernummern notieren, nicht nur die Werte
- Werte möglichst zeitnah an alten und neuen Versorger melden
- Übergabeprotokoll mit Vermieter um Zählerstände ergänzen
Nach dem Umzug
Abrechnung gegenprüfen.
- Schlussrechnung des alten Versorgers gegen Foto und Datum prüfen
- Erste Abrechnung des neuen Versorgers mit Anfangszählerstand abgleichen
- Bei Abweichungen zeitnah widersprechen und Foto mit Datum als Nachweis einreichen
- Abschlag nach 3 Monaten an den tatsächlichen Verbrauch anpassen lassen
Strom und Gas beim Umzug.
Die häufigsten Fragen rund um Sonderkündigung, Zählerstände und Grundversorgung.
Nicht zwingend. Bestehende Verträge lassen sich an die neue Adresse mitnehmen. Nach § 41b Abs. 5 EnWG haben Sie bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, sofern Ihr Versorger nicht binnen zwei Wochen die Fortsetzung am neuen Wohnort zu bisherigen Bedingungen anbietet. So oder so können Sie die Gelegenheit nutzen, den Tarif zu vergleichen.
An der neuen Adresse landen Sie automatisch in der Grund- oder Ersatzversorgung des örtlichen Versorgers. Diese kann je nach Tarif teurer sein als ein frei gewählter Vertrag, ein Vergleich lohnt sich.
Datum, Adresse, Zählernummer und der abgelesene Wert. Ein Foto vom Zähler mit erkennbarem Datum auf dem Smartphone-Display hilft bei späteren Rückfragen.
UmzugsBuddy